Zusammenfassend ergibt sich, dass es keine Gründe gibt, an den Angaben des fachlich ausgewiesenen Ingenieurbüros und der Beurteilung des AWA zu zweifeln. Es ist daher auch nicht notwendig, alle detaillierten Messdaten und Berechnungen bei der Werner + Partner AG zu edieren oder Messungen bei den Piezometer auf der Bauparzelle vorzunehmen. Der Nachweis der Durchflusskapazität bzw. der 10 % - Regel durch die Werner + Partner AG36 erfolgte im Übrigen korrekt gemäss dem Merkblatt "Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen" des AWA vom April 2012.