Zudem können aufgrund einer einzelnen Messung keine Rückschlüsse gezogen werden auf den langjährigen mittleren Grundwasserspiegel. Auch die von den Beschwerdeführenden erwähnten Höchststände bzw. die Häufigkeit ihres Auftretens sind irrelevant, da im Zusammenhang mit Ausnahmebewilligungen für Bauten im Grundwasser nur die langjährigen mittleren Grundwasserstände relevant sind.