In beiden Fällen liegt der gemessene Pegel 0.5 m oder mehr unter dem im Geoportal verzeichneten mittleren Pegel. Dies zeigt, dass die Abweichungen der von der Werner + Partner AG verwendeten lokalen Daten von den Angaben der Geoportal-Grundwasserkarte plausibel sind.34 Daran ändert auch die von den Beschwerdeführenden im Dezember 2012 durchgeführte Einzelmessung nichts. Wie die Beschwerdeführenden selbst festhalten, erfolgte sie nach einer Regenperiode. Sie ist daher nicht aussagekräftig.35 Zudem können aufgrund einer einzelnen Messung keine Rückschlüsse gezogen werden auf den langjährigen mittleren Grundwasserspiegel.