Die Südfassade der Gebäude Nr. 4 und 6 liegt gemäss hydrogeologischer Beurteilung etwa in der Mitte der Isohypsen 471.8 m ü. M. und 471.9 m ü. M., also etwa bei 471.85 m ü. M. An dieser Stelle befindet sich die Unterkante der Bodenplatte somit etwa 0.28 m unter dem mittleren Grundwasserspiegel. Die Angaben der Werner + Partner AG "etwa 40 cm" und "etwa 25 cm" sind daher zutreffend. Das Gleiche gilt für die Situation auf der Nordseite der Gebäude; hier liegt der mittlere Grundwasserspiegel auf rund 471.7 m ü. M. und die Bodenplatte liegt, wie die Werner + Partner AG angibt, rund 0.1 m tiefer. Die Angaben sind daher nicht widersprüchlich und es