Ein Vergleich mit den hydrogeologischen Beurteilungen zeigt, dass das AWA irrtümlicherweise in seinen Berichten nicht die Angaben zur Lage der Bodenplatte übernahm, sondern den Umfang der für die Erstellung der Bodenplatte notwendigen Grundwasserabsenkung.30 Das AWA hat denn auch später bestätigt, dass die Angaben der Werner + Partner AG richtig sind31 und die Projektänderungspläne bestätigen dies: Der Fixpunkt liegt auf 474.60 m ü. M. und gemäss Schnittplan liegt die Unterkante der Bodenplatte 3.03 tiefer als der Fixpunkt, also auf 471.57 m ü. M.