Was die Beurteilungen des AWA betrifft, hielt dieses in seinem ersten Amtsbericht fest, die Einbauten lägen 0.3 bis 0.5 m unter dem mittleren Grundwasserspiegel. Im zweiten Amtsbericht vom 24. Mai 2013 führte das AWA aus, die Einbauten lägen aufgrund der Projektänderung nun 0.4 bis 0.6 m unter dem mittleren Grundwasserspiegel. Ein Vergleich mit den hydrogeologischen Beurteilungen zeigt, dass das AWA irrtümlicherweise in seinen Berichten nicht die Angaben zur Lage der Bodenplatte übernahm, sondern den Umfang der für die Erstellung der Bodenplatte notwendigen Grundwasserabsenkung.30