Gemäss der damaligen hydrogeologischen Beurteilung sollte die Bodenplatte des Untergeschosses beim Haus Nr. 8 etwa 0.3 m unter dem mittleren Grundwasserspiegel erstellt werden, jene der Häuser 4 und 6 praktisch auf dessen Höhe. Später liess die Beschwerdegegnerin das Bauareal neu vermessen und es ergab sich eine Differenz von minus 0.1 m gegenüber einer früheren Messung. Die Beschwerdegegnerin korrigierte daraufhin die Höhenkoten in den Bauplänen und reichte im Mai 2013 eine Projektänderung ein, gemäss der das Bauvorhaben 0.1 m tiefer liegt. Aus diesem Grund 13