e) Die von den Beschwerdeführenden genannten Differenzen in den Berichten des AWA und der Werner + Partner AG beruhen auf folgenden Umständen: Die Beschwerdegegnerin reicht nach der Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Regierungsstatthalteramt im November 2012 das Gesuchsformular BiG für Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen sowie eine hydrogeologische Beurteilung der Werner + Partner AG ein. Gemäss der damaligen hydrogeologischen Beurteilung sollte die Bodenplatte des Untergeschosses beim Haus Nr. 8 etwa 0.3 m unter dem mittleren Grundwasserspiegel erstellt werden, jene der Häuser 4 und 6 praktisch auf dessen Höhe.