Die Beschwerdeführenden 3 bis 38 bringen zusätzlich vor, es sei zweifelhaft, ob die in den hydrogeologischen Beurteilungen genannten Isohypsen richtig seien. Sie stünden im Widerspruch zu den Isohypsen der Grundwasserkarte des Kantons Bern. Zudem seien die von der Werner + Partner AG verwendeten Daten intransparent und nicht überprüfbar, da Messstellen, Messungen und Messdaten nicht genannt seien. Die Beschwerdeführenden beantragen, ihnen seien alle Messdaten und Berechnungen vollständig zur Verfügung zu stellen. Weiter stellen sie teilweise die Angaben der Werner + Partner AG in Frage: