d) Die Beschwerdeführenden stellen nun aber die Beurteilungen der Werner + Partner AG und des AWA bzw. die Richtigkeit der verwendeten Daten in Frage. So bemängeln die Beschwerdeführenden 1 und 2, die hydrogeologischen Beurteilungen und die Amtsberichte des AWA enthielten unterschiedliche Angaben dazu, um wie viel die Bodenplatte des Untergeschosses unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels liege. Es sei unklar, was nun gelte und ob die Beurteilung richtig sei. Die Beschwerdeführenden 3 bis 38 bringen zusätzlich vor, es sei zweifelhaft, ob die in den hydrogeologischen Beurteilungen genannten Isohypsen richtig seien.