Die Beschwerdegegnerin hat die erforderlichen Gesuche gestellt und hydrogeologische Beurteilungen sowie Wasserhaltungs- und Überwachungskonzepte des Ingenieurbüros Werner + Partner AG eingereicht.28 Das Regierungsstatthalteramt hat dazu Amtsberichte des AWA29 eingeholt und gestützt auf die positive Beurteilung des AWA die Gewässerschutzbewilligung erteilt. Die Vorinstanz hat somit die erforderlichen Abklärungen zum Grundwasser bzw. Gewässerschutz vorgenommen, indem sie die Gesuchsunterlagen durch die zuständige kantonale Stelle überprüfen liess. 24 Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR