c) Die Bodenplatte des Untergeschosses des Bauvorhabens wird teilweise unter dem mittleren Grundwasserspiegel erstellt, was während der Bauphase eine temporäre Grundwasserabsenkung notwendig macht. Das Bauvorhaben erfordert daher einerseits eine Gewässerschutzbewilligung für die temporäre Grundwasserabsenkung und andererseits eine Ausnahmebewilligung für eine Baute unter dem mittleren Grundwasserspiegel. Die Beschwerdegegnerin hat die erforderlichen Gesuche gestellt und hydrogeologische Beurteilungen sowie Wasserhaltungs- und Überwachungskonzepte des Ingenieurbüros Werner + Partner AG eingereicht.28