Sie hat sie allerdings mit Schreiben vom 14. Juni 2013 über die geänderten Pläne und die Einholung von Amts- und Fachberichten informiert und ihnen Gelegenheit gegeben, diese Unterlagen während 30 Tagen bei der Bauverwaltung der Gemeinde einzusehen und dazu im Rahmen von Schlussbemerkungen Stellung zu nehmen. Gleichzeitig hat sie in einer als „Chronik des Baubewilligungsverfahrens“ bezeichneten und den Beschwerdeführenden zugestellten Beilage festgehalten, welche Berichte, Stellungnahmen und weitere Unterlagen eingereicht wurden.