a) Die Beschwerdeführenden rügen, es seien ihr rechtliches Gehör sowie die Anforderungen an ein faires Verfahrens und an die Gleichbehandlung der Parteien verletzt worden. Nach der Rückweisung der Sache an das Regierungsstatthalteramt seien sie bis zur Publikation der Projektänderung nicht mehr in das Verfahren einbezogen worden, obwohl das Regierungsstatthalteramt in dieser Zeit diverse Berichte eingeholt habe. Diese Amtsberichte und die Stellungnahmen der Bauherrschaft seien ihnen zudem nicht zugestellt worden. Sie hätten auch nur unzureichend Zugang zu den relevanten Akten erhalten, da die Auflageakten unvollständig gewesen seien.