Das Rechtsamt holte dazu erneut einen Bericht des AWA ein und gab anschliessend den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zur Projektänderung und zu Schlussbemerkungen. Das AWA führt in seinem Bericht vom 21. März 2014 aus, der neusten Projektänderung könne aus Sicht des Grundwasserschutzes zugestimmt werden. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 5 5. Auf die Rechtsschriften und den Bericht des AWA wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen