Nachdem das AWA in seinem Bericht vom 16. Januar 2014 festhielt, die Versickerungsanlagen gemäss Projektänderung seien aus Sicht des Gewässerschutzes nicht genehmigungsfähig, reichte die Beschwerdegegnerin am 13. März 2014 eine Projektänderung betreffend Regenwasserversickerung ein (revidierte Pläne vom 10. März 2014, gestempelt von der BVE am 14. März 2014). Das Rechtsamt holte dazu erneut einen Bericht des AWA ein und gab anschliessend den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zur Projektänderung und zu Schlussbemerkungen.