relevanten Unterlagen nicht zugestellt worden und die aufgelegten Akten unvollständig gewesen seien. Zudem seien ihre Rechtsverwahrungen nicht korrekt vorgemerkt worden. Weiter rügen sie, der Bericht der OLK sei nicht schlüssig; die geplanten Bauten seien Fremdkörper im bestehenden Einfamilienhausquartier. Es sei zudem zu Unrecht ein zweiter Strassenanschluss gegen die G.________ strasse sowie eine Ausnahmebewilligung für das Erstellen der Zufahrt innerhalb des Strassenabstandes erteilt und die Verkehrssicherheit sei ungenügend abgeklärt worden.