Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache und machten Rechtsverwahrung. Am 14. und 21. März erfolgte eine Nachpublikation für die temporäre Grundwasserabsenkung und die Versickerung des 1 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) 3 Regenabwassers. Die Beschwerdeführenden reichten wiederum Einsprachen ein und machten Rechtsverwahrungen geltend.