Das Regierungsstatthalteramt holte in der Folge einen Amtsbericht des Amts für Wasser und Abfall (AWA) zur Frage der temporären Grundwasserabsenkung und des Bauens im Grundwasserbereich sowie einen Fachbericht der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder OLK ein. Im Januar 2013 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung sowie ein Konzessionsgesuch für den Betrieb einer Wärmepumpe ein und stellte ein Ausnahmegesuch nach Art. 80 Abs. 1 SG1 zur Unterschreitung des Strassenabstandes. Die Projektänderung wurde am 31. Januar 2013 und am 7. Februar 2013 publiziert. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache und machten Rechtsverwahrung.