1. Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, auf der Parzelle Utzenstorf Grundbuchblatt Nr. F.________ drei Mehrfamilienhäuser (Haus Nrn. 4, 6 und 8) und eine Einstellhalle zu erstellen und reichte dafür am 8. Dezember 2011 bei der Gemeinde Utzenstorf ein Baugesuch ein. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und im Gewässerschutzbereich Au. Am 10. April 2012 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Emmental das Bauvorhaben. Die BVE hiess die dagegen erhobenen Beschwerden mit Entscheid vom 28. August 2012 gut und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Vorinstanz zurück.