ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde teilweise gutgeheissen (Änderung der Kostenverteilung) (VGE 2014/198 vom 6.8.2015). Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgewiesen (BGE 1C_436/2015 vom 25.4.2016). RA Nr. 110/2013/384 Bern, 17. Juni 2014 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführer 1 Herrn B.________ Beschwerdeführer 2 und Herrn C.________ und 37 weitere Beschwerdeführer Beschwerdeführer 18