Der Beschwerdegegner macht geltend, dass die Aufteilung in zwei oder drei Baukörper eine Verdoppelung oder Verdreifachung des Verkehrsvolumens zur Anlieferung von Futter, Lieferung von Küken und Abtransport von Poulets zur Folge hat, vermag ebenfalls nicht zu überzeugen: Das Futter und die Küken können gleichzeitig geliefert und die Poulets gleichzeitig abtransportiert werden. Auch wenn das Verkehrsvolumen verdoppelt oder verdreifacht würde, wäre die insgesamt zu erwartende Mehrbelastung verhältnismässig gering. Die grössere Effizienz der Heizung und der etwas geringere Kulturlandverlust vermag keine Ausnahmebewilligung zu rechtfertigen.