Werden die Mastpoulets geschlachtet, bevor sie 28 Tage alt sind, dürfen es maximal 27'000 Tiere pro Stall sein. Zudem hat jedes Tier Anrecht auf einen gewissen Platz im Stall, die sogenannte Besatzdichte. Sie ist auf 30 Kilogramm pro Quadratmeter beschränkt. Dies will heissen: Im Stall dürfen auf einem Quadratmeter nicht mehr als 15 Tiere à zwei Kilogramm gehalten werden.13 Entgegen der Auffassung des Beschwerdegegners ist es jedenfalls aus tierschützerischen Gründen nicht ausgeschlossen, dass er statt eines Stalles mit einer 10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Auflage, Band I, Bern 2013,