Vorbemerkungen zu den Art. 26-31 N. 2 ff., BVR 2009, S. 95, N 4.4.2; BVR 2002 S. 1 E. 3d. Art und Mass der verlangten Abweichung.10 Im vorliegenden Fall stellt sich vorab die Frage, ob an Stelle des geplanten 72 Meter langen Stalls zwei oder drei kleinere reglementskonforme Ställe gebaut werden könnten. e) Bei modernen Geflügelställen handelt es sich um Systemhallen, die eine tiergerechte, wirtschaftliche und hygienische Produktion ermöglichen. Die verschiedenen Elemente eines modernen Geflügelstalles – Gebäudehülle, Stallklimasteuerung und Haltungseinrichtungen – müssen aufeinander abgestimmt sein, um eine optimale Funktion zu garantieren.