Sie vermögen deshalb den Besonderheiten des Einzelfalls nicht immer gerecht zu werden. Ausnahmebewilligungen ermöglichen, die bauliche Grundordnung einzelfallgerecht zu verfeinern. Dabei ist nach der Regelung zu suchen, wie sie ein vernünftiger Gesetzgeber bei Kenntnis der besonderen Umstände getroffen hätte. Die Gewährung eines Dispenses soll ermöglichen, ausgesprochene Unzweckmässigkeiten und Unbilligkeiten zu vermeiden, die sich bei strikter Anwendung der Bauvorschriften im Einzelfall ergeben könnten. Es müssen somit spezielle, vom Normfall abweichende Umstände vorliegen.