d) Nach Art. 42 GBR (Randtitel «Baupolizeiliche Masse») gilt in den alten territorialen Grenzen der ehemaligen Gemeinde Bettenhausen in der Wohnzone W2, der Dorfzone DZ, der Zone für öffentliche Nutzung ZöN und in der Landwirtschaftszone LZ eine maximale Gebäudelänge von 30 Meter. Die Gebäudelänge des Bauvorhabens beträgt rund 72 Meter und überschreitet das zulässige Mass um 42 Meter.