Die Raumplanungs- und die Landwirtschaftsgesetzgebung gäben vor, dass der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung die notwendigen Produktionsanlagen zur Verfügung stehen müssen. Es müssten die Vorgaben bezüglich Hygiene und Krankheitsvorbeugung, die Marktsituation, welche die Grösse von Ökonomiegebäuden bestimmten, die Tierschutzvorschriften, welche grössere Platzverhältnisse für die einzelnen Tiere erfordern, sowie ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Würden an Stelle des grossen Stalles zwei oder drei kleinere Ställe gebaut, führte dies zu einer Verdoppelung oder Verdreifachung des Verkehrsvolumens für die Anlieferung von Futter, Lieferung von Küken und Abtransport von Poulets.