Unter diesen Umständen braucht der Frage nicht nachgegangen zu werden, ob alle Beschwerdeführer eine genügend nahe Beziehung zur Streitsache haben. Es muss auch nicht geprüft werden, ob die Beschwerdeführerin 47, die in Langenthal wohnt, tatsächlich eine Wohnung am N. ________Weg erworben hat. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Kollektivbeschwerde ist einzutreten. 2. Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der Gebäudelänge 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721). 5 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).