3 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1). können nach Art. 40 Abs. 1 BauG4 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Das gilt auch für die Verfügung des AGR vom 6. Februar 2012 (Art. 84 Abs. 4 BauG). Die BVE ist somit für die Beurteilung der Beschwerde gegen die beiden Verfügungen zuständig.