Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 23. Oktober 2013, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Das KAWA stellt in seiner Vernehmlassung den Antrag, die Beschwerde in sämtlichen Punkten, welche den Wald betreffen, abzuweisen und die Ausnahmebewilligung für den verkürzten Waldabstand zu bestätigen. Das AGR schliesst in der Vernehmlassung vom 15. November 2013 auf Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 22. November 2013 ergänzt und erläutert das «beco» seinen Fachbericht vom 18. Februar 2013 und die Stellungnahme vom 16. Mai 2013, ohne einen ausdrücklichen Antrag zu stellen.