6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet (Art. 7 OrV BVE2), führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau beantragt in der Vernehmlassung vom 3. Oktober 2013 die Abweisung der Beschwerde. Der Gemeinderat von Bettenhausen teilte mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 mit, dass er im vorinstanzlichen Verfahren Stellung genommen habe und an dieser festhalte. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 23. Oktober 2013, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.