Der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau eröffnete mit Gesamtentscheid vom 20. August 2013 die Verfügung des AGR vom 10. Juli 2013 und erteilte die Baubewilligung, die beantragten Ausnahmebewilligungen für die Überschreitung der Gebäudelänge und die Unterschreitung der Dachneigung sowie weitere Bewilligungen. Für die Begründung der Ausnahmebewilligung betreffend das Überschreiten der Gebäudelänge verweist er auf die Begründung des Beschwerdegegners, den Antrag der Gemeindebehörde und die positive Beurteilung der OLK vom 1. März 2013.