Der Kulturlandverlust sei beim Bau von mehreren Ställen grösser. Betreffend Geruchsabstandsberechnung würden sich zwei oder drei Ställe negativ auf den einzuhaltenden Mindestabstand auswirken. Ein Einzelstall biete gegenüber zwei oder mehreren kleinen Ställen zudem grosse ökologische Vorteile. Mit der Fusion der beiden Gemeinden Bettenhausen und Bollodingen zur Gemeinde Bettenhausen werde sich auch das Gemeindebaureglement in kurzer Zeit neu gestalten. 4. Mit Verfügung vom 10. Juli 2013 stellte das AGR fest, dass das Bauvorhaben am geplanten Standort zonenkonform ist.