Bei zwei Stallungen müssten auch zwei Technikräume und auch zwei Siloanlagen gebaut werden. Anstelle von sechs bis sieben Mastumtrieben pro Jahr würden sich diese bei zwei Stallungen dementsprechend verdoppeln. Wenn anstelle eines grossen Stalles zwei kleinere Ställe gebaut werden müssen, wäre die maximale Gebäudelänge von 30 Meter immer noch nicht eingehalten. Um dieselbe Produktionsfläche von 1'320 m² ohne Ausnahmegesuch realisieren zu können, müssten drei kleine Stallungen gebaut werden. Der Kulturlandverlust sei beim Bau von mehreren Ställen grösser.