Der Beschwerdegegner führt in seinen Schlussbemerkungen vom 26. Juni 2013 aus, dass zwischen Geflügelställen Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen, um der Verschleppung von Krankheiten vorzubeugen. Die Grösse der Ökonomiegebäude (Produktionseinheiten) richte sich nach den Tierschutzvorschriften, den Marktbedürfnissen und Anforderungen des jeweiligen Handelsbetriebes. Kleinere Einheiten würden nur von der Migros unter dem Label «aus der Region für die Region» gesucht. In der der Region Mittelland/Oberaargau bestehe für die Migros kein Markt mehr. Bei zwei Stallungen müssten auch zwei Technikräume und auch zwei Siloanlagen gebaut werden.