Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 9. April 2013 verwies der Gemeindevertreter darauf hin, dass auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bollodingen keine Beschränkung der Gebäudelänge bestehe, auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bettenhausen eine solche von 30 Meter. Die Gemeinde sei der Meinung, dass bei der heutigen modernen Landschaft eine Gebäudelänge von 30 Meter nicht mehr zeitgemäss sei. Im Januar habe die erste Sitzung für die Revision der Ortsplanung stattgefunden.