3. Der Regierungsstatthalter holte einen Bericht der OLK ein. Diese hielt am 1. März 2013 fest, dass das Bauvorhaben sich in die Landschaft einordnet. Es sei allerdings so gross, dass die Einordnung in die Landschaft nur möglich sei, wenn die Abgrabungen und Aufschüttungen reduziert und die Materialisierung geändert würden. In der Folge reichte der Beschwerdegegner am 3. April 2013 eine entsprechende Projektänderung ein.