Es bestehe eine Rechtsungleichheit, weil das Baureglement für den Ortsteil Bollodingen keine maximale Gebäudelänge aufweise. Im Bericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) vom 18. Juli 2012 zur Voranfrage werde festgehalten, dass das Bauvorhaben vom Dorfgefüge abgelöst sei und das Ortsbild nicht beeinträchtige. Die Einsprecher lebten in einer ländlich geprägten Gemeinde, in welcher dem noch in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerungsanteil die dafür notwendigen Produktionsanlagen zur Verfügung stehen müssen.