1. Der Beschwerdegegner reichte am 13. November 2012 bei der Gemeinde Bettenhausen die Baueingabe vom 30. Oktober 2012 für den Neubau eines Geflügelmaststalls samt Erschliessungsstrasse auf den Parzellen Bettenhausen Grundbuchblatt Nrn. G.________, H.________, I.________ und J.________ ein. Der geplante Maststall ist 71,70 Meter lang, 24,35 Meter breit und 7,50 Meter hoch. Er bietet Platz für maximal 23'550 Hühner. Laut Angaben des Beschwerdegegners sind je nach Mastregime des Vertragpartners und je nach Marktlage weniger Tiere eingestallt. Am Ende der Mast sind maximal 18'000 Tiere im Stall.1 Die Baugrundstücke liegen in der Landwirtschaftszone.