1. Die Beschwerde wird insofern gutgeheissen, als der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 13. August 2013 mit den folgenden Auflagen ergänzt wird: a) Für die Antenne ist eine dunkle, matte Farbe zu wählen. b) Folgende OMEN gemäss Standortdatenblatt vom 24. Juni 2013 (Revision: 1.9) müssen in die Abnahmemessung einbezogen werden: 2, 3, 4, 5, 7, 9, 10. Diese Aufzählung ersetzt die entsprechende Anordnung im Fachbericht Immissionsschutz des beco vom 30. Oktober 2012 (Auflage D8).