Das beco ordnet bei den OMEN 5, 7 und 10 eine Abnahmemessung an. Die 80%-Schwelle wird gemäss den Angaben im Standortdatenblatt zudem bei den OMEN 2, 3, 4 und 9 überschritten. Das beco führt in seiner Stellungnahme vom 8. Oktober 2013 zwar aus, die 80 %-Schwelle sei als Richtwert zu betrachten und unter Berücksichtigung der realen Situation eines OMEN vor Ort und der Erfahrung aus unzähligen Abnahmemessungen werde in begründeten Fällen von diesem Richtwert abgewichen. Die Fachstelle begründet jedoch vorliegend nicht konkret, wieso bei den erwähnten OMEN keine Abnahmemessung angeordnet wurde, obwohl die 80 %-Schwelle überschritten wird.