Die Strahlung im Baubewilligungsverfahren kann nur berechnet, nicht aber gemessen werden. Die Prognoserechnung kann daher nicht alle Feinheiten der Strahlenausbreitung berücksichtigen. Aus diesem Grund muss nach der Inbetriebnahme der Anlage eine 28 Abnahmemessung durchgeführt werden, wenn gemäss rechnerischer Prognose der Anlagegrenzwert an einem OMEN zu 80 % erreicht wird. In begründeten Fällen kann die Behörde diese Schwelle auch niedriger ansetzen41.