f) Die Beschwerdeführenden sind zudem der Ansicht, auch bei den Gebäuden auf den Parzellen J.________ und K.________ seien erhebliche Feldstärken zu erwarten, die rechnerisch überprüft werden sollten. Den Ausführungen des beco folgend kann bei diesen Punkten eine Überschreitung der AGW ausgeschlossen werden: Die Parzelle Nr. J.________ liegt genau zwischen den beiden Hauptstrahlrichtungen, wo eine Überschreitung der AGW gemäss den Erfahrungen des beco ausgeschlossen werden kann. Bei der Parzelle Nr. K.______