40 BUWAL, Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Vollzugsempfehlung zur NISV, Bern 2002, S. 15. 27 schliesslich bei der Berechnung eines OMEN in einem Gebäude nicht immer die nähere Fassadenseite zur Antenne hin diejenige mit dem höchsten Wert. Selbst bei einer Berechnung mit 0 dB für die horizontale und vertikale Richtungsdämpfung bei OMEN 5 und 6 sei der AGW noch eingehalten. Auch hier sieht die BVE keinen Anlass, diese Ausführungen anzuzweifeln.