e) Bei den OMEN 4 und 5 kritisieren die Beschwerdeführenden die Höhe des Messpunkts. Die im Standortdatenblatt angenommene Höhe von 3.51 m bzw. 3.28 m für die Wohnräume im ersten OG würden nicht den Tatsachen entsprechen. Realistisch sei vermutlich eine Höhe von 4 bis 4.5 m, wobei sich der berechnete Punkt bei OMEN 5 in Hauptstrahlrichtung an der Südostfassade befinden müsse. Auch bei weiteren Messpunkten bezweifeln die Beschwerdeführenden die Höhenangaben der Messpunkte und verlangen eine Überprüfung (vorab OMEN 3 und OMEN 9).