d) Betreffend OMEN 8 rügen die Beschwerdeführenden, wegen des Wellblechdachs und den Wohnräumen mit Fensterfront sei nicht eine Gebäudedämpfung von 5 dB, sondern eine solche von 0 dB einzusetzen. Bei diesem OMEN beträgt die elektrische Feldstärke der Anlage gemäss Standortdatenblatt bloss 2.54 V/m. Da gemäss beco selbst bei einer Gebäudedämpfung von 0 dB der AGW eingehalten wird, kann offen bleiben, welche Gebäudedämpfung massgebend ist.