wenn vorhandene Werk- oder Büroräume aktuell nicht genutzt würden, seien sie als OMEN anzusehen, wenn eine Wiederinbetriebnahme jederzeit möglich sei. Gemäss den Ausführungen des beco hat sich die im ursprünglichen Standortdatenblatt angenommene Höhe des Berechnungspunktes im 1. OG nach einer Begehung vor Ort, auch innerhalb des Gebäudes, als falsch erwiesen. Die Lage des OMEN 6 sei richtigerweise 1.5 m ab Boden (in der Werkstatt); darüber befinde sich nur eine Lagerraum. Es besteht keinen Anlass, an diesen Aussagen der Fachbehörde zu zweifeln, zumal diese die Situation vor Ort geprüft hat.