sie schöpft den Immissionsgrenzwert lediglich zu 10.3 % aus. An den drei höchstbelasteten Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN Nr. 3, 7 und 9) erreicht die elektrische Feldstärke Werte von 4.92, 4.38 und 4.83 V/m, womit der Anlagegrenzwert von 5 V/m ebenfalls unterschritten wird. Das beco hat diese Berechnungen als korrekt befunden und dementsprechend die Anlage zur Bewilligung empfohlen.39 Die BVE sieht keine Veranlassung, die technische Beurteilung der kantonalen Fachbehörde in Zweifel zu ziehen. Auf das Einholen einer Stellungnahme eines Experten kann daher verzichtet werden.