Damit bleibe unklar, was in der Betriebsphase geschehe. Da der mögliche vertikale Sendungswinkel (-14°) den Grenzwert bei OMEN 9 und unter Umständen bei OMEN 6 verletze, sei das Projekt nicht zu bewilligen, wenn nicht sichergestellt sei, dass während des Betriebs der Anlage maximal ein vertikaler Sendewinkel von -12° eingestellt werden könne. Dieser Sendewinkel sei zumindest in Form einer verbindlichen Auflage zu limitieren, was von der Vorinstanz unterlassen worden sei.