a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, gemäss technischem Datenblatt könne der elektrische Neigungswinkel in einem Bereich von 0° bis -14° eingestellt bzw. variiert werden. Die Swisscom habe ausgeführt, dass sie den Neigungswinkel neu von -14° auf - 12° einstelle. Die Vorinstanz aber habe nicht vorgegeben, wie der vertikale Neigungswinkel eingestellt werden müsse. Es sei auch kein Hinweis auf ein Qualitätssicherungssystem sichtbar. Damit bleibe unklar, was in der Betriebsphase geschehe.